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Wenn du mit Hund auf Reisen innerhalb der EU gehst, dann benötigt dein Vierbeiner einen eigenen sogenannten EU – Heimtierausweis

Diese Regelung gilt seit dem 01. Oktober 2004

                                          EU–Heimtierausweis für Hunde

Der EU-Heimtierausweis kann von einem  Tierarzt ausgestellt werden. Da es sich bei den neuen Ausweisen um eine amtliches Dokument handelt, muss der Tierarzt von den zuständigen Behörden zur Ausstellung berechtigt sein.

Der Ausweis muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können. Ihr Tier muss durch einen Transponder (Chip) oder – übergangsweise noch bis zum Jahr 2011 – durch eine Tätowierung eindeutig identifizierbar sein.

Neben Angaben zum Tier und seinem Besitzer muss der Pass den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt. Für aus Deutschland stammende Tiere bedeutet das, dass die letzte Tollwutimpfung mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate vor dem Grenzübertritt durchgeführt worden ist.

Die Regelungen zum Heimtierpass gelten für den privaten Reiseverkehr mit bis zu fünf Tieren innerhalb der EU.

Sonderregeln gibt es z.Zt. noch für:
Irland, das
Vereinigten Königreich, Malta und in Schweden. Es gelten strengere Anforderungen an den Tollwut-Impfschutz (Blutuntersuchung auf Antikörper) und besondere Bestimmungen für eine Behandlung gegen Bandwurm- und ggf. Zeckenbefall.

Für eine Übergangsfrist von fünf Jahren dürfen diese Mitgliedstaaten ihre verschärften Bedingungen beibehalten. Entsprechende Behandlungen bzw. Bestätigungen können direkt im Heimtierausweis vermerkt werden.

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Man sollte sich vor Antritt der Reise ins Ausland allerdings immer im Vorfeld informieren. Nichts ist so unbeständig wie die Unbeständigkeit in unserer EU...

 

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